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Die Ziele und die Geschichte des Taunusklubs Zweigverein Bad Soden
Tabellarischer Ablauf der Geschichte des Zweigvereins Bad Soden
Die Vorsitzenden
Der Stammklub und seine Geschichte

Die Ziele des Taunusklubs Bad Soden
Die Zielsetzungen des Taunusklubs seit seiner Gründung bis heute sind die
Erschließung der Landschaft des Taunus durch Wanderwege, Wegemarkierungen und Wegetafeln, um nichtorganisierten Wanderern, das Wandern zu ermöglichen, Bewegung in der freien Natur zur Gesunderhaltung, die Pflege der Heimat und des Natur- und Umweltschutzes. So kann Wandern als eine aktive, selbständige, sinnvolle und gesunde Freizeitgestaltung und als Gegenpol zu Hektik und Stress gesehen werden.
Außerdem schafft Wandern in Gruppen Gemeinschaft und ermöglicht Verständigung zwischen unterschiedlichsten Menschen.
Zur Geschichte
Am 1. Februar 1890 wurde der Taunusklub Zweigverein Bad Soden e. V. unter Teilnahme der Taufpaten Zweigverein Königstein und Stammklub Frankfurt gegründet. Als 1. Vorsitzender wurde Sanitätsrat Dr. med. August Haupt gewählt. 22 Anwesende traten dem neu gegründeten Verein bei. Die erste Wanderung führte über die Rote Mühle - Rettershof - Ruppertshain - Rossert - Vockenhausen - Eppstein - Staufen - Niederhofheim - zurück nach Bad Soden, - eine Wanderleistung von 38 km, die heute nur noch von wenigen nachvollzogen werden kann. Wandern war damals reine Männerdomäne; heute ist es umgekehrt.
Im gleichen Jahr wurde mit der Markierung von Wanderwegen für Erholungssuchende begonnen.Ein Jahr später beschlossen die Mitglieder, die Errichtung einer Flechtschule und den Anbau von Weidenkulturen im Hintertaunus finanziell zu unterstützen, um den abgelegenen Taunusdörfern eine Hungersnot zu ersparen. Außerdem entschloss man sich für die Einführung eines Farbsystems zur einheitlichen Wegemarkierung.
1892 zählte der Verein schon 72 Mitglieder. Im Jahre 1896 errichtete der Taunusklub mit 740 Goldmark eine Schutzhütte auf dem Dachberg. Dazu wurden ein Treppenaufgang hergestellt und 150 Kiefern, 20 Lärchen und Birken angepflanzt. Mit großzügigen Spenden wurde der Bau eines Aussichtsturmes in Form eines römischen Wachtturmes auf dem Burgberg begonnen. Die Einweihung der "Burgwarte" mit anschließendem Waldfest erfolgte 1900. Der Turm wurde der Stadt Soden übergeben.
Dr. med. Henry Hughes folgte Dr. Haupt als 1. Vorsitzender im Jahr 1908. Wie man sieht, erkannten und förderten die Mediziner schon früh den gesundheitlichen Nutzen der ausdauernden Bewegung in der frischen und sauberen Taunusluft. Zwischen 1914 und 1920 ruhte die Vereinstätigkeit. Für das letzte Geld in der Vereinskasse, wurde den Mitgliedern, die sich im Krieg befanden, Pakete ins Feld geschickt.
1922 waren wieder 87 Personen als Mitglieder eingeschrieben. Es wurde die Unterstützung einer Schwesternstation im Hintertaunus beschlossen. Von 107 Mitgliedern im Jahr 1930 schmolz der Verein bis 1933 auf nur noch 78. Der Plan, einen Aussichtsturm auf dem Dachberg zu errichten, zerbrach. Durch Werbung des seit 1938 als 1. Vorsitzenden aktiven August Stieler des zum "Taunusbund" umbenannten Vereins stieg die Mitgliederzahl bis 1943 auf 224 Personen. Das Gasthaus "Zur guten Quelle" in Neuenhain wurde Vereinslokal.
Kriegsbedingt wurde erst 1948 die darniederliegende Vereinstätigkeit mit 100 Mitgliedern wieder aufgenommen.1952 stirbt der Ehrenvorsitzende Dr. Hughes nach 62 Jahren Mitgliedschaft, davon 29 Jahre als Vorsitzender. Im gleichen Jahr wird Franz Dittmar als Nachfolger von August Stieler zum 1. Vorsitzenden gewählt.
1958 wird wieder der Gründername Taunusklub übernommen und im Jahr darauf ins Vereinsregister eingetragen. In den Folgejahren werden Nachmittagswanderungen für die Kurgäste durchgeführt, eine Rundwanderwegekarte erstellt, Ruhebänke aufgestellt, Seniorenwanderungen sowie eine wöchentliche Gymnastikstunde eingeführt.
Jochen Schmietendorf wird 1980 bei einem Mitgliederstand von 314 Personen zum 1. Vorsitzenden gewählt. Er führt die Wegemarkierungswanderung in Form einer Sternwanderung ein, außerdem Arbeitstage auf dem Burgberg zur Säuberung der Wege und Wiesen. Fahrradtouren werden zum festen Bestandteil des Wanderplans.
In Zusammenarbeit mit dem Verein "Wir für Bad Soden" entsteht ein neuer markierter Rundwanderweg, der die drei ehemals selbständigen Sodener Stadtteile verbindet und an der Strecke 33 Sehenswürdigkeiten erklärt. Der 12 km lange Weg wird in einem farbigen Wanderführer ‚Gehen und Sehen' ausführlich dargestellt. Dieser liegt bei der Stadt Bad Soden für Interessierte aus. Für diese Ausarbeitung erhalten der Taunusklub und "Wir für Bad Soden" im Jahr 2005 den Kulturförderpreis der Stadt Bad Soden.
Nach 25 Jahren als Vereinsvorsitzender gibt Jochen Schmietendorf 2005 den Vorsitz an Gisela Hock M.A. ab. Im Jahr 2007 wird der Taunusklub auf einer Website der breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Der Verein hat jetzt 203 Mitglieder. Neben dem Wandern kommt die Kultur auch nicht zu kurz. Theaterbesuche, Bus- und Schifffahrten, Besichtigungen usw. gehören fest zum Jahresplan.
Die Angebotspalette hat immer zum Ziel, die Gemeinsamkeit zu pflegen und ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu vermitteln.
Im Juli 2007 wurde ein Burgbergfest im Alten Kurpark vom Taunusklub
veranstaltet, um Spenden zu sammeln und damit die Restaurierung der
Burgwarte zu unterstützen. Bei dem Fest sind 6.000 Euro zusammengekommen.
Mit dem Betrag aus der Rückstellung des Taunusklub von 12.000 ergibt
sich
inzwischen 18.000 Euro für die Burgwarte. Das Spendenkonto 92126
besteht weiterhin, um den Betrag noch zu
erhöhen.

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Wir und Bad Soden
Historischer Weg
Der Aussichtsturm auf dem Burgberg
Burgbergfest am 21.07.2007

Historischer Weg:
Gehen und sehen - der Weg, der die Stadtteile verbindet
Die Vereine "Wir für Bad Soden" und der "Taunusklub ZV Bad Soden" haben einen ca. 12 km langen Rundweg ausgeschildert, der an den historischen Sehenswürdigkeiten und den interessanten Grünflächen in den drei Sodener Stadtteilen entlang geht. Der Weg soll nicht nur bei den Bewohnern und Besuchern Interessen wecken, sondern soll auch eine Brücke zwischen den ehemals selbständigen Stadtteilen schlagen.
Der Wanderverlauf: Man kann den Wanderweg in Bad Soden im Alten Kurpark beginnen - von dort sind die Sehenswürdigkeiten nummeriert -, oder auch von anderen Punkten entlang des Rundwegs. Die gesamte Wegstrecke beträgt ca. 12 km, kann aber natürlich auch in Etappen begangen werden. Die erste Möglichkeit zur Abkürzung bietet sich vor dem Schwimmbad im Altenhainer Tal an, wo man nach 2 km den Rückweg über die Dachbergstraße antreten kann und am Hundertwasserhaus vorbei die schöne Altstadt mit ihren Parks erreicht, die auch zahlreiche Einkehrmöglichkeiten bietet.
Eine weitere Unterbrechung der Wanderstrecke besteht nach ca. 6 km in Altenhain, wo die Möglichkeit besteht, mit der Buslinie 803 (Königstein-Bad Soden) zurückzufahren. Auch in Altenhain findet man in zwei Gasthäusern hervorragende lokale Gastronomie. Wer die ganze Strecke über Neuenhain zurück an den Ausgangspunkt in der Kernstadt wählt, sollte auch hier die Gelegenheit nutzen, sich in den Lokalen zu stärken und den guten Neuenhainer Apfelwein zu kosten.
Die Wanderkarte... Die Sehenswürdigkeiten...
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Unsere Satzung
§ 1 Name und Sitz
| | Der Name des Vereins ist Taunusklub Zweigverein Bad Soden am Taunus e.V. Sitz des Vereins ist Bad Soden am Taunus. Er wurde im Jahre 1890 gegründet und ist im
Vereinsregister beim Amtsgericht Königstein eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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§ 2 Der Zweck des Vereins
| 2.1 | Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
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| 2.2 | Er dient insbesondere folgenden Zwecken
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a) | Pflege des Wanderns, |
b) | Bezeichnungen von Wanderwegen, |
c) | Brauchtumspflege, |
d) | Mitwirkung bei der Herausgabe von Wanderkarten, Wanderführern und sonstigem
Schrifttum, das dem Wandern dient, |
e) | Einsatz für den Natur- und Umweltschutz, |
f) | Pflege der Jugendarbeit und Förderung des Jugend- und Schulwanderns, |
g) | Zusammenarbeit mit Körperschaften, Behörden und Verbänden, die die genannten
Zwecke fördern. |
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| 2.3 | Der Verein ist frei und unabhängig von konfessionellen, weltanschaulichen und parteipolitischen
Bindungen. |
| 2.4 | Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Notwendige Auslagen werden erstattet. Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass für die Wahrnehmung bestimmter ämter innerhalb des Vorstandes eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung und der Ersatz von Auslagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gewährt werden. |
§ 3 Mitgliedschaft
| 3.1 | Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Zweck des Vereins anerkennt und fördert. Die Aufnahme muss schriftlich beantragt werden. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Mit der
Aufnahme ist der volle Jahresbeitrag fällig. Der Antragsteller erkennt die Satzung mit Abgabe des Antrages an.
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| 3.2 | Beendigung der Mitgliedschaft |
| | Die Mitgliedschaft kann schriftlich - unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist -
zum Jahresende gekündigt werden. Durch Beschluss des Vorstandes kann ausgeschlossen werden,
wer den fälligen Beitrag trotz erfolgter Mahnung nicht bezahlt, dem Zweck des Vereins zuwider
handelt oder dessen Ansehen schädigt.
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| 3.3 | Beitrag |
| | Der Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge können jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Ehrenmitglieder sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit. Der
Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten und jeweils bis zur Jahresmitte fällig.
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§ 4 Organe
| 4.1 | Mitgliederversammlung
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| | Im ersten viertel Jahr eines jeden Jahres ist eine Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung vom Vorstand einzuberufen. Sie wird 14 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung per Aushang, Brief und/oder auf elektronischem Weg bekannt gegeben. Außerordentliche Hauptversammlungen tre-ten zusammen, wenn der Vorstand es für erforderlich hält, oder auf Antrag von einem Viertel der Mit-glieder.
Die ordentliche Hauptversammlung nimmt den Jahresbericht, den Kassenbericht und den Bericht
der Kassenprüfer entgegen. Der Schriftführer führt das Protokoll, welches vom 1. Vorsitzenden,
1. Schriftführer und 1. Kassenführer zu unterzeichnen ist.
Die Jahreshauptversammlung wählt drei Kassenprüfer, deren Amtsdauer zwei Jahre beträgt.
Mindestens ein Kassenprüfer ist in jedem Jahr neu zu wählen. Die Kassenprüfer haben die Pflicht
und das Recht, die Kassengeschäfte laufend zu überwachen und in der ordentlichen Hauptversammlung Bericht zu erstatten
Anträge zur Hauptversammlung sind bis drei Tage vorher schriftlich dem Vorstand einzureichen.
Ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der
erschienenen Mitglieder für die Gegenstände der Tagesordnung beschlussfähig. Alle Beschlüsse
werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
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| 4.2 | Der Vorstand
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| | Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, 1. Schriftführer, 2. Schriftführer, 1. Kassenführer, 2. Kassenführer
Dem erweiterten Vorstand gehören an:
zwei Wanderwarte, zwei Wegewarte, ein Jugendwart, ein Presse- u. Werbewart, ein Kulturwart, Beisitzer
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| | Die Amtszeit des Vorstandes, von der ordentlichen Hauptversammlung gewählt, beträgt
vier Jahre. Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes erfordert Neuwahl in der
nächstfolgenden ordentlichen Hauptversammlung. Der Vorstand führt die Geschäfte bis
zur Neuwahl fort. Einzelheiten über die Form der Vereinsführung werden vom Vorstand in
einer Geschäftsordnung niedergelegt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden,
1. Schriftführer und 1. Kassenführer vertreten. Jeweils zwei von den Vorgenannten sind
vertretungsberechtigt (gemäß § 26 BGB).
Die Beschlussfassung des Vorstands obliegt einem erweiterten Vorstand.
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| 4.3 | Ehrenrat
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| | Der Ehrenrat wird vom Vorstand bestellt. Er besteht aus mindestens drei - höchstens 5 Personen.
Das Gremium hat die Aufgabe, verdiente Mitglieder dem Vorstand zur außerordentlichen Ehrung vorzuschlagen.
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§ 5 Auflösung
| | Eine Auflösung des Vereins unterliegt dem Beschluss einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder.
Die Einladung zu dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung muss schriftlich erfolgen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des
Vereins dem Deutschen Jugendherbergswerk zu.
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§ 6 Schlussbestimmung
| | Diese von der Mitgliederversammlung am 05. Nov. 2009 beschlossene Fassung der Satzung tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft und löst die Satzung vom 03.06.1998 ab.
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Bad Soden am Taunus den 05. November 2009
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Jahresprogramm 2016

Wanderordnung

Wanderführerordnung

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